Wer trägt die Kosten eines Feuwehreinsatzes?

  • Entstehen Kosten wenn ich die Feuerwehr alarmiere?
  • Bei einem Feuerwehreinsatz entstehen auch Kosten. Kostenpflichtig sind zum Beispiel:
    • Vorsätzliche oder grundlose Alarmierungen der Feuerwehr. Hier hat der Alarmierende auch die Kosten zu tragen.
    • Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens. Hier hat der Alarmierende auch die Kosten zu tragen.
    • Gefahrenabwehreinsätze (z. B. Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu Verkehrsunfällen) Hier hat der Halter des Fahrzeuges die Kosten zu tragen.
    • Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Umgang von brennbaren Flüssigkeiten/Gefahrgütern. Die Kosten trägt hier der Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer bzw. sonstiger Nutzungsberechtigter.
    • Fehlalarmierungen durch Brandmelde-/Gefahrenmeldeanlagen
    • Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Brandsicherheitswachen und deren Einrichtung
  • Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?
  • Generell trägt derjenige die Kosten, der die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nimmt. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegen den Alarmierenden erhoben sowie eine Strafanzeige erstattet.

Zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2021 von David Büchner.

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